Steuerhinweis für Anbieter mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands – Reverse Charge Verfahren: Anbieter mit Wohnsitz innerhalb des europäischen Steuergebietes (aber außerhalb Deutschlands) zahlen keine Mehrwertsteuer, wenn sie eine valide Umsatzsteuer-ID nachweisen. Sie werden dann zum Schuldner der Umsatzsteuer (Reverse Charge Verfahren). Fragen und Antworten dazu finden Sie hier beim Bundesfinanzministerium der Finanzen